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Gefährdungsbeurteilungen für Wasserwerke


Vorbemerkungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zur Minderung der Belastungen an Arbeitsplätzen bzw. zur Minimierung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren umfangreiche Beurteilungspflichten. Aus dem Ergebnis der Beurteilung der am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit auftretenden Gefährdungen und Belastungen hat er die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Belastungen zu treffen.

Neben Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe können in der Praxis gleichzeitig auch andere Gefährdungen und Belastungen vorkommen, die nach GUV 50.11 ermittelt und beurteilt werden müssen. Diese Beurteilungen sollten zusammengefasst werden, damit die Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.


Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen tätigkeitsbezogen durch, d.h. nicht für jeden Arbeitsplatz einzeln, sondern für gesamte Arbeitsbereiche. Die Bereiche, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, werden gemeinsam mit der Werkleitung und dem Personal für die Trinkwasserversorgungsanlagen festgelegt.

Beurteilungsbereiche:

  • Gewinnungsanlagen

  • Speicheranlagen

  • Aufbereitungsanlagen

  • Entkeimungsanlagen

  • Zubringerleitungen

  • Rohrnetze

  • Sonstige Anlagen


Leistungen der Stetzer GmbH

  • Vorbereitung und Organisation

  • 1 Ortstermin zur:

 

      • Erfassung der Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche

      • Festlegung der relevanten Beurteilungsbereiche

      • Informationsbeschaffung

      • Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren

      • Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene mögliche Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten
  • Ermittlung der Gefährdungen für alle Tätigkeiten

  • Erstellung bzw. Abgleich von Betriebsanweisungen

  • Abgleich mit bestehenden Vorschriften

  • Beurteilung des Risiko und Vorschlag von Schutzmaßnahmen

  • Aufstellung eines Aktionsplanes zur Einführung der Schutzmaßnahmen

  • Umfassende Dokumentation inklusive Ausarbeitung der erforderlichen Betriebsanweisung

  • Überprüfung der Wirksamkeit - Erfolgskontrolle -

  • Schwachstellenbericht, Korrekturmaßnahmen

  • Unterweisungen der Beschäftigten (1 Ortstermin)



Bauseitige Leistungen

Teilnahme der verantwortlichen Mitarbeiter an den Ortsterminen zur Datenaufnahme und Besprechung der Gefährdungsbeurteilung sowie an dem Ortstermin zur Unterweisung der Mitarbeiter (alle betroffenen Mitarbeiter).

  
Unsere Leistungen für
Stetzer GmbH
Ingenieurbüro für
Umwelttechnik und Analytik

Kapellenweg 8
66606 St. Wendel

Tel.: 06851 / 8007730
Fax: 06851 / 8007731

E-Mail: zentrale@stetzer.de