Dienst- und Betriebsanweisungen für Wasserwerke
Vorbemerkungen
Der Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen muss durch Dienst- und Betriebsanweisungen geregelt sein, um den Anforderungen nach dem Stand der Technik und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu genügen. Gleichzeitig benötigen die auf den Anlagen eingesetzten Mitarbeiter Anweisungen für nicht routinegemäße Situationen. Schließlich muss die Verantwortung in einem Unternehmen eindeutig zugeordnet und die Ablauforganisation dokumentiert sein. Andernfalls kann der Werkleitung ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden.
Ohne die Ausarbeitung von Dienst- und Betriebsanweisungen kann es dazu kommen, dass wichtige Arbeiten, auch die, die zur Aufrechterhaltung der technischen Leistung der Trinkwasserversorgungsanlagen, d.h. der ordnungsgemäßen Trinkwassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung, -weiterleitung und -verteilung, nicht durchgeführt werden. Außerdem müssen klare Anweisungen für außerplanmäßige Situationen vorgegeben sein und die Meldewege müssen eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlich geregelte Pflicht, Dienst- und Betriebsanweisungen für Anlagen der Trinkwasserversorgung zu erstellen, ergibt sich für den Betreiber zunächst aus den entsprechenden Paragraphen der folgenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regelwerke:
Bundes-Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Landeswassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz § 48 (Bau und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen)
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln des Bereiches Arbeitsschutz.
4. Regelwerk der DVGW
Vorteile für den Anwender
Dienst- und Betriebsanweisungen dienen dazu, die Organisationsstruktur festzulegen, Meldewege zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, Doppelarbeiten zu vermeiden und somit kostengünstig zu arbeiten.
Bei Störungen und Sondersituationen werden die Organisations- und Meldewege vorgezeichnet und sind somit auf kürzestem Wege umzusetzen, um Schaden von Menschen, Material und Umwelt weitestgehend zu vermeiden.
Leistungen der Stetzer GmbH
Durchführung von Ortsterminen zur Ausarbeitung der Dienstanweisung und der Betriebsanweisung
Ausarbeitung einer Dienstanweisung und einer Betriebsanweisung, für die Trinkwasserversorgungsanlagen, in Anlehnung an die Vorgaben der DVGW
Unterweisung der Mitarbeiter im Zusammenhang mit den vorgesehenen Ortsterminen
Vorgehen und Zeitkalkulation
Für die Aufnahme des IST-Zustandes, die Datenerfassung und die genaue Strukturierung der Dienstanweisung und der Betriebsanweisung sind mehrere Ortstermine mit der Moderation als Gesprächsform mit allen verantwortlichen Beteiligten vorgesehen.
Nach der fertigen Ausarbeitung ist ein Ortstermin zur Endbesprechung mit allen Mitarbeitern kalkuliert.
Für einen Ortstermin ist in der Regel eine Besprechungszeit von 10:00 – 16:00 Uhr vorgesehen.
Bauseitige Leistungen
Zusammenfassen aller Bestandsunterlagen und Übergabe an den Auftragnehmer
Organigramm des Betriebszweiges Wasserversorgung
Bestandspläne der Trinkwasserversorgungsanlagen
Behördliche Erlaubnisbescheide in Tabellenform
Einzelbetriebsanweisungen der System- bzw. Einzellieferanten
Betriebstagebücher
Wartungspläne
Teilnahme der verantwortlichen Mitarbeiter an den Ortsterminen zur Datenauf- nahme und Besprechung der Dienst- und Betriebsanweisungen sowie an dem Ortstermin zur Unterweisung der Mitarbeiter (alle betroffenen Mitarbeiter).
Umfang der Dienst- und Betriebsanweisung für das Wasserwerk
Inhaltsverzeichnis der Dienstanweisung:
Einleitung/Veranlassung/Ziel
Veranlassung
Ziel
Begriffe
Anlagen der Wasserversorgung
Personal
Einrichtungen
Öffentlichkeitsarbeit
Kundencenter
Gesetze, Vorschriften und Anweisungen
Unternehmensinterne Vorgaben
Organigramm
Arbeitsorganisation, Zuständigkeiten und Aufgaben
Beauftragte / Übergreifende Tätigkeiten
Materialbeschaffungs- und Auftragswesen
Rechnungswesen
Vertrags- und Rechtsangelegenheiten
Fremdfirmen (Arbeiten Dritter)
Pflichten des Wassermeisters
Pflichten aller Mitarbeiter
Verpflichtungen gegenüber Dritten
Normalbetrieb
Abweichungen vom Normalbetrieb
Inhaltsverzeichnis der Betriebsanweisung:
2.1 Personal
Einrichtungen
3.1 Einstieg in Bauwerke mit möglicherweise gefährlicher Atmosphäre
Allgemeine Anweisungen
Wassergewinnung
Wasserverteilung
Werkstätten / Lager
Notfallvorsorge / Notfallschutz
Übrige technische Einrichtungen
Externe Wartung von Wasserversorgungseinrichtungen
Messeinrichtungen / Zählerwesen
Rohrleitungen und Armaturen
Betriebsgebäude / Betriebsgelände
Überwachungspflichtige Einrichtungen
Trinkwasseruntersuchungen
Wasserschutzgebiets- und Rohrwasserüberwachung
Kontrollen
Reststoffe
Umgang mit Betriebsmitteln, Hilfsstoffen und wassergefährdenden Stoffen
Dokumentationen
Sonderaufgaben
Materialwirtschaft (Beschaffung und Lagerhaltung
Winterbetrieb
Sonstige Störungen des Betriebes
Störungsursachen außerhalb der Wasserversorgungsanlagen
Störungsursachen innerhalb der Wasserversorgungsanlagen