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Dienst- und Betriebsanweisungen für Wasserwerke

Vorbemerkungen


Der Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen muss durch Dienst- und Betriebsanweisungen geregelt sein, um den Anforderungen nach dem Stand der Technik und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu genügen. Gleichzeitig benötigen die auf den Anlagen eingesetzten Mitarbeiter Anweisungen für nicht routinegemäße Situationen. Schließlich muss die Verantwortung in einem Unternehmen eindeutig zugeordnet und die Ablauforganisation dokumentiert sein. Andernfalls kann der Werkleitung ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden.

Ohne die Ausarbeitung von Dienst- und Betriebsanweisungen kann es dazu kommen, dass wichtige Arbeiten, auch die, die zur Aufrechterhaltung der technischen Leistung der Trinkwasserversorgungsanlagen, d.h. der ordnungsgemäßen Trinkwassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung, -weiterleitung und -verteilung, nicht durchgeführt werden. Außerdem müssen klare Anweisungen für außerplanmäßige Situationen vorgegeben sein und die Meldewege müssen eingehalten werden.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlich geregelte Pflicht, Dienst- und Betriebsanweisungen für Anlagen der Trinkwasserversorgung zu erstellen, ergibt sich für den Betreiber zunächst aus den entsprechenden Paragraphen der folgenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regelwerke:

  1. Bundes-Infektionsschutzgesetz (IfSG),

  2. Landeswassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz § 48 (Bau und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen)

  3. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln des Bereiches Arbeitsschutz.

4.      Regelwerk der DVGW

Vorteile für den Anwender

Dienst- und Betriebsanweisungen dienen dazu, die Organisationsstruktur festzulegen, Meldewege zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, Doppelarbeiten zu vermeiden und somit kostengünstig zu arbeiten.

Bei Störungen und Sondersituationen werden die Organisations- und Meldewege vorgezeichnet und sind somit auf kürzestem Wege umzusetzen, um Schaden von Menschen, Material und Umwelt weitestgehend zu vermeiden.

Leistungen der Stetzer GmbH

  • Durchführung von Ortsterminen zur Ausarbeitung der Dienstanweisung und der Betriebsanweisung

  • Ausarbeitung einer Dienstanweisung und einer Betriebsanweisung, für die Trinkwasserversorgungsanlagen, in Anlehnung an die Vorgaben der DVGW

  • Unterweisung der Mitarbeiter im Zusammenhang mit den vorgesehenen Ortsterminen


Vorgehen und Zeitkalkulation

Für die Aufnahme des IST-Zustandes, die Datenerfassung und die genaue Strukturierung der Dienstanweisung und der Betriebsanweisung sind mehrere Ortstermine mit der Moderation als Gesprächsform mit allen verantwortlichen Beteiligten vorgesehen.

Nach der fertigen Ausarbeitung ist ein Ortstermin zur Endbesprechung mit allen Mitarbeitern kalkuliert.

Für einen Ortstermin ist in der Regel eine Besprechungszeit von 10:00 – 16:00 Uhr vorgesehen.

Bauseitige Leistungen

  • Zusammenfassen aller Bestandsunterlagen und Übergabe an den Auftragnehmer

  • Organigramm des Betriebszweiges Wasserversorgung

  • Bestandspläne der Trinkwasserversorgungsanlagen

  • Behördliche Erlaubnisbescheide in Tabellenform

  • Einzelbetriebsanweisungen der System- bzw. Einzellieferanten

  • Betriebstagebücher

  • Wartungspläne

     
  • Teilnahme der verantwortlichen Mitarbeiter an den Ortsterminen zur Datenauf-      nahme und Besprechung der Dienst- und Betriebsanweisungen sowie an dem Ortstermin zur Unterweisung der Mitarbeiter (alle betroffenen Mitarbeiter).




Umfang der Dienst- und Betriebsanweisung für das Wasserwerk


Inhaltsverzeichnis der Dienstanweisung:

  1. Einleitung/Veranlassung/Ziel

    1. Veranlassung

    2. Ziel

    3. Begriffe

  2. Anlagen der Wasserversorgung

    1. Personal

    2. Einrichtungen

    3. Öffentlichkeitsarbeit

    4. Kundencenter

    5. Gesetze, Vorschriften und Anweisungen

    6. Unternehmensinterne Vorgaben

  3. Personaleinsatz und Organisation
    1. Organigramm

    2. Arbeitsorganisation, Zuständigkeiten und Aufgaben

    3. Beauftragte / Übergreifende Tätigkeiten

    4. Materialbeschaffungs- und Auftragswesen

    5. Rechnungswesen

    6. Vertrags- und Rechtsangelegenheiten

    7. Fremdfirmen (Arbeiten Dritter)

  4. Gesundheitsschutz / Arbeitsschutz
    1. Pflichten des Wassermeisters

    2. Pflichten aller Mitarbeiter

    3. Verpflichtungen gegenüber Dritten

  5. Betrieb der Trinkwasserversorgungsanlagen
    1. Normalbetrieb

    2. Abweichungen vom Normalbetrieb

  6. Inkrafttreten / Bestätigung der Kenntnisnahme

Inhaltsverzeichnis der Betriebsanweisung:

  1. Einleitung/Veranlassung/Ziel
  2. Geltungsbereich

2.1      Personal

    1. Einrichtungen

  1. Gefahren für Mensch und Umwelt

3.1      Einstieg in Bauwerke mit möglicherweise gefährlicher Atmosphäre

  1. Anlagen der Wasserversorgung
  2. Normalbetrieb und Instandhaltung der Trinkwasserversorgungsanlagen
    1. Allgemeine Anweisungen

    2. Wassergewinnung

    3. Wasserverteilung

    4. Werkstätten / Lager

    5. Notfallvorsorge / Notfallschutz

    6. Übrige technische Einrichtungen

    7. Externe Wartung von Wasserversorgungseinrichtungen

    8. Messeinrichtungen / Zählerwesen

    9. Rohrleitungen und Armaturen

    10. Betriebsgebäude / Betriebsgelände

    11. Überwachungspflichtige Einrichtungen

    12. Trinkwasseruntersuchungen

    13. Wasserschutzgebiets- und Rohrwasserüberwachung

    14. Kontrollen

    15. Reststoffe

    16. Umgang mit Betriebsmitteln, Hilfsstoffen und wassergefährdenden Stoffen

    17. Dokumentationen

    18. Sonderaufgaben

    19. Materialwirtschaft (Beschaffung und Lagerhaltung

  1. Betriebserschwernisse / Betriebsstörungen
    1. Winterbetrieb

    2. Sonstige Störungen des Betriebes

    3. Störungsursachen außerhalb der Wasserversorgungsanlagen

    4. Störungsursachen innerhalb der Wasserversorgungsanlagen

  1. Inkrafttreten / Bestätigung der Kenntnisnahme
  
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