Gefährdungsbeurteilung für Gaswerke
Vorbemerkungen
Nach dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zur Minderung der Belastungen an Arbeitsplätzen bzw. zur Minimierung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren umfangreiche Beurteilungspflichten. Aus dem Ergebnis der Beurteilung der am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit auftretenden Gefährdungen und Belastungen hat er die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Belastungen zu treffen.
Die Gefährdungen und Belastungen werden nach BGI/GUV –I 8700 ermittelt und beurteilt. Diese Beurteilungen werden zusammengefasst, damit die Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.
Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen tätigkeitsbezogen durch, d.h. nicht für jeden Arbeitsplatz einzeln, sondern für gesamte Arbeitsbereiche. Die Bereiche, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, werden gemeinsam mit der Werkleitung und dem Betriebspersonal für das Gaswerk festgelegt.
Beurteilungsbereiche:
Übergabe- und Reglerstationen
Bezirksreglerstationen
Verteilungsnetz einschließlich der Hausanschlüsse
Betriebshof
Leistungen der Stetzer GmbH
Vorbereitung und Organisation
1 Ortstermin zur:
Erfassung der Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche
Festlegung der relevanten Beurteilungsbereiche
Informationsbeschaffung
Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren
Aufnahme der Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene mögliche Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten
Ermittlung der Gefährdungen für alle Tätigkeiten
Erstellung bzw. Abgleich von Betriebsanweisungen
Abgleich mit bestehenden Vorschriften
Beurteilung des Risiko und Vorschlag von Schutzmaßnahmen
Aufstellung eines Aktionsplanes zur Einführung der Schutzmaßnahmen
Umfassende Dokumentation
Überprüfung der Wirksamkeit - Erfolgskontrolle -
Schwachstellenbericht, Korrekturmaßnahmen
Unterweisungen der Beschäftigten (1 Ortstermin)
Bauseitige Leistungen
Teilnahme der verantwortlichen Mitarbeiter an den Ortsterminen zur Datenaufnahme und Besprechung der Gefährdungsbeurteilung sowie an dem Ortstermin zur Unterweisung der Mitarbeiter (alle betroffenen Mitarbeiter).