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Unsere Leistungen für
Stetzer GmbH
Ingenieurbüro für
Umwelttechnik und Analytik

Kapellenweg 8
66606 St. Wendel

Tel.: 06851 / 8007730
Fax: 06851 / 8007731

E-Mail: zentrale@stetzer.de

Gefährdungsbeurteilungen für Bäderbetriebe





Vorbemerkungen

Nach dem § 5  des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zur Minderung der Belastungen an Arbeitsplätzen bzw. zur Minimierung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren umfangreiche Beurteilungspflichten. Aus dem Ergebnis der Beurteilung der am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit auftretenden Gefährdungen und Belastungen hat er die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Belastungen zu treffen.

In der Praxis können Gefährdungen und Belastungen vorkommen, die nach GUV I-8700  ermittelt und beurteilt werden müssen. Diese Beurteilungen werden zusammengefasst, damit die Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.


Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen tätigkeitsbezogen durch, d.h. nicht für jeden Arbeitsplatz einzeln, sondern für gesamte Arbeitsbereiche. Die Bereiche, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, werden mit der Werkleitung und dem Betriebspersonal für den Bäderbetrieb festgelegt.

 

  • Beurteilungsbereiche:

  • Sicherheitsorganisation (Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege …)

  • Gebäude (Eingang, Kassenbereich, Umkleiden, Becken …)

  • Technik (Wasseraufbereitung, Chlorung, Desinfektion …)

  • Außenanlage (Einzäunung, …)



Leistungen der Stetzer GmbH

  • Vorbereitung und Organisation

 

  • Ein Ortstermin in den Freibädern des Kunden

  • Erfassung der Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche

  • Festlegung der relevanten Beurteilungsbereiche

  • Informationsbeschaffung

  • Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren

  • Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene mögliche Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten

  • Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten, Belastungs- und Expositionssituationen und über bekannte tätigkeitsbezogene Erkrankungen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen

  • Ermittlung der Gefährdungen für alle Tätigkeiten

  • Erstellung bzw. Abgleich von Betriebsanweisungen

  • Abgleich mit bestehenden Vorschriften

  • Beurteilung des Risiko und Vorschlag von Schutzmaßnahmen

  • Aufstellung eines Aktionsplanes zur Einführung der Schutzmaßnahmen

  • Umfassende Dokumentation inklusive Ausarbeitung der erforderlichen Betriebsanweisung

  • Überprüfung der Wirksamkeit - Erfolgskontrolle -

  • Schwachstellenbericht, Korrekturmaßnahmen

  • Unterweisung der Beschäftigten (1 Ortstermin).



Bauseitige Leistungen

Teilnahme der verantwortlichen Mitarbeiter an den Ortsterminen zur Datenaufnahme und Besprechung der Gefährdungsbeurteilung sowie an dem Ortstermin zur Unterweisung der Mitarbeiter (alle betroffenen Mitarbeiter).