Gefährdungsbeurteilungen für Bäderbetriebe
Vorbemerkungen
Nach dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zur Minderung der Belastungen an Arbeitsplätzen bzw. zur Minimierung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren umfangreiche Beurteilungspflichten. Aus dem Ergebnis der Beurteilung der am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit auftretenden Gefährdungen und Belastungen hat er die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Belastungen zu treffen.
In der Praxis können Gefährdungen und Belastungen vorkommen, die nach GUV I-8700 ermittelt und beurteilt werden müssen. Diese Beurteilungen werden zusammengefasst, damit die Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.
Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen tätigkeitsbezogen durch, d.h. nicht für jeden Arbeitsplatz einzeln, sondern für gesamte Arbeitsbereiche. Die Bereiche, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, werden mit der Werkleitung und dem Betriebspersonal für den Bäderbetrieb festgelegt.
Beurteilungsbereiche:
Sicherheitsorganisation (Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege …)
Gebäude (Eingang, Kassenbereich, Umkleiden, Becken …)
Technik (Wasseraufbereitung, Chlorung, Desinfektion …)
Außenanlage (Einzäunung, …)
Leistungen der Stetzer GmbH
Vorbereitung und Organisation
Ein Ortstermin in den Freibädern des Kunden
Erfassung der Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche
Festlegung der relevanten Beurteilungsbereiche
Informationsbeschaffung
Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren
Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene mögliche Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten
Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten, Belastungs- und Expositionssituationen und über bekannte tätigkeitsbezogene Erkrankungen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen
Ermittlung der Gefährdungen für alle Tätigkeiten
Erstellung bzw. Abgleich von Betriebsanweisungen
Abgleich mit bestehenden Vorschriften
Beurteilung des Risiko und Vorschlag von Schutzmaßnahmen
Aufstellung eines Aktionsplanes zur Einführung der Schutzmaßnahmen
Umfassende Dokumentation inklusive Ausarbeitung der erforderlichen Betriebsanweisung
Überprüfung der Wirksamkeit - Erfolgskontrolle -
Schwachstellenbericht, Korrekturmaßnahmen
Unterweisung der Beschäftigten (1 Ortstermin).
Bauseitige Leistungen
Teilnahme der verantwortlichen Mitarbeiter an den Ortsterminen zur Datenaufnahme und Besprechung der Gefährdungsbeurteilung sowie an dem Ortstermin zur Unterweisung der Mitarbeiter (alle betroffenen Mitarbeiter).