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Dienstanweisung  und einer Betriebsanweisung  für Elektrizitätsversorgungsanlagen

 
Als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung oder Weiterleitung von Energie haften die Versorgungsunternehmen u. a. verschuldens- unabhängig auf der Grundlage des Haftpflichtgesetzes, wobei sich die Haftungslage für Versorgungsunternehmen mit dem Inkrafttreten des Produkthaftungs- gesetzes noch verschärft hat. Umso höher ist daher in diesem kommunalen Bereich der Standard verkehrserforderlicher Sorgfalt anzusetzen, was eine straffe und effektive Organisation im haftungsrechtlichen Sinne im gesamten Betriebsablauf eines solchen Unternehmens sowohl in rechtlicher als auch in personeller Hinsicht erfordert.
Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zum Betrieb der Elektrizitätsversorgung ergibt sich aus § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Für Schäden durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung haftet das Versorgungsunternehmen nach der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVB-EltV).

Außerdem gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV).

Die Erstellung einer Dienst- und einer Betriebsanweisung sollte selbstverständlich sein. Zur haftungsrechtlichen Organisation gehören dabei auch regelmässige Kontrollen und die Überwachung des technischen Personals. Weist die Organisation insgesamt Mängel auf und kommt es dabei zu einem Schaden, haftet das Unternehmen grundsätzlich aus Organisationsverschulden ohne Entlastungsmöglichkeit.
Vorteile für den Anwender

Dienst- und Betriebsanweisungen dienen dazu, die Organisationsstruktur festzulegen, Meldewege zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, Doppelarbeiten zu vermeiden und somit kostengünstig zu arbeiten und das Risiko des Organisationsverschuldens zu minimieren.

Bei Störungen und Sondersituationen werden die Organisations- und Meldewege vorgezeichnet und sind somit auf kürzestem Wege umzusetzen, um Schaden von Menschen, Material und Umwelt weitestgehend zu vermeiden.

Letztendlich führt eine festgelegte Organisationsstruktur dazu, dass die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt innerhalb der Gemeindewerke über den jetzigen Zustand hinaus noch verbessert werden.
Ausarbeitung der Dienst- und Betriebsanweisung

Die Ausarbeitung der Dienst- und Betriebsanweisung erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben der DIN-Normen und der VDE- Bestimmungen.
Praktische Umsetzung der Dienst-und Betriebsanweisung:

Grundsatz bei unserer Ausarbeitung der Dienst- und Betriebsanweisung:
Sowenig Papier wie möglich, soviel wie nötig

Jedes Werk und jeder Zweckverband ist anders strukturiert, hat unterschiedliche Organisationsformen und andere technische Randbedingungen.
  • Es gibt deshalb keine Standard- Dienst- und - Betriebsanweisung, die auf alle Organisationen passt
  • Vorgänge werden schriftlich festgehalten und geregelt, die bisher nur mündlich abgesprochen waren
  • Wartungs- und Vorsorgegedanke wird verbessert und strukturiert.
  • Rechtssicherheit für alle Verantwortlichen und Wegfall des Organisationsverschuldens

 
Praktisches Vorgehen bei der Ausarbeitung der Dienst- und Betriebsanweisung
  • Jeder Teilbereich wird durchgearbeitet und den Gegebenheiten vor Ort angepasst
  • Entwurf der Dienst- und Betriebsanweisung an alle Entscheider beim Kunden
  • Schlussbesprechung mit allen technischen Mitarbeitern

 
Zeit zur Ausarbeitung der Dienst- und Betriebsanweisung: ca. 3 bis 6 Monate

 

 

 

 

                
Unsere Leistungen für
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