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Dienst- und Betriebsanweisungen für Bäderbetriebe

 

Begründung für die Ausarbeitung von Dienst- und Betriebsanweisungen für Bäderbetriebe 

 

Dem Betreiber von Schwimmbädern und sonstigen Badestellen obliegt der Schutz der Benutzer vor den möglichen Gefahren für Leib und Leben. Insbesondere die Gefahren durch Ertrinken aber auch solche Gefahren, die bei der Benutzung von Wasserrutschen oder Sprungtürmen entstehen können, müssen beachtetet werden. Die allgemeinen Verkehrs- sicherungspflichten sollten selbstverständlich nicht außer Acht gelassen werden. Dies setzt eine straffe und effektive Organisation im haftungsrechtlichen Sinne im gesamten Betriebsablauf sowohl in rechtlicher als auch in personeller Hinsicht voraus.

Rechtliche Grundlagen

Zum Schutz vor Schadenersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen sollten Dienst- und Betriebsanweisungen für die Bäderbetriebe nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und auf der Grundlage der Musterdienstanweisung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalversicherer erstellt werden

Vorteile für den Anwender

Dienst- und Betriebsanweisungen dienen dazu, die Organisationsstruktur festzulegen, Meldewege zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, Doppelarbeiten zu vermeiden und somit kostengünstig zu arbeiten und das Risiko des Organisationsverschuldens zu minimieren.

Bei Störungen, Unfällen und Sondersituationen werden die Organisations- und Meldewege vorgezeichnet und sind somit auf kürzestem Wege umzusetzen, um Schaden von Menschen, Material und Umwelt weitestgehend zu vermeiden.

Letztendlich führt eine festgelegte Organisationsstruktur dazu, dass die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt innerhalb der Gemeindewerke über den jetzigen Zustand hinaus noch verbessert werden

 Praktische Umsetzung der Dienst- und Betriebsanweisung:
          
  • Grundsatz bei unserer Ausarbeitung der DA/BA:
          Sowenig Papier wie möglich, soviel wie nötig
  
  •  Jedes Werk und jeder Bäderbetrieb ist anders strukturiert,  hat unterschiedliche Organisationsformen und andere technische Randbedingungen
  
  • Es gibt deshalb keine Standard- DA und Standard-BA, die auf alle Organisationen passt
  
  • Vorgänge werden schriftlich festgehalten und geregelt,  die bisher nur mündlich abgesprochen waren
  
  • Wartungs- und Vorsorgegedanke wird verbessert und strukturiert. 
Rechtssicherheit für alle Verantwortlichen und Wegfall des Organisationsverschuldens für die Werkleitung

 Referenzen:
  
  • Wir haben bisher über 50 Dienst- und Betriebsanweisungen für die Bereiche „Abwasser“, „Trinkwasser“, „Bäderbetriebe“, "E-Werke" und "Gaswerke" ausgearbeitet.  Referenzen auf Anfrage


Praktisches Vorgehen bei der Ausarbeitung der Dienst- und Betriebsanweisung
  
  • Die Basisversion der Dienst- und Betriebsanweisung wird von uns als Datei geliefert
          
  • Jeder Teilbereich wird mit den Entscheidern in den Werken und Zweckverbänden vor Ort besprochen und den Gegebenheiten des Kunden angepasst
          
  
  • Der Entwurf der Dienst- und Betriebsanweisung wird in unserem Büro ausgearbeitet und dem Kunden als Datei weitergegeben
            
  
  • Ergänzung der Dienst- und Betriebsanweisung durch den Kunden
          
  
  • Schlussbesprechung mit allen technischen Mitarbeitern

 

Zeit für die Ausarbeitung Endversion: 3- 6 Monate

 
Unsere Leistungen für
Stetzer GmbH
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Umwelttechnik und Analytik

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