Indirekteinleiterkataster für Kommunen
Aufbau eines Indirekteinleiterkatasters
Das Indirekteinleiterkataster dient der Erfassung aller gewerblichen Abwasser- einleitungen. Ziel ist es, Probleme mit der Abwasserbehandlung in den Kläranlagen zu vermeiden.
Vorgehensweise:
Sämtliche relevanten Gewerbebetriebe im Bereich der Kommune erhalten einen Erfassungsbogen, in den sie die erforderlichen Grunddaten eintragen und an das Ingenieurbüro Stetzer zurückschicken.
Nach Auswertung dieses Erfassungsbogens in unserem Büro erfolgt eine Abschätzung der Betriebe hinsichtlich der Bedeutung für die Abwasser- behandlung.
Bei den entsprechend relevanten Betrieben erfolgen Detailabfragen und Betriebsbesuche. Im Rahmen der Betriebsbesuche werden dann die abwasserrelevanten Daten zusammen mit der Betriebsleitung ermittelt.
Die Notwendigkeit zur Ausarbeitung des Indirekteinleiterkatasters begründet sich auf den Pflichten der Betreiber der öffentlichen Abwasseranlagen nach dem Paragraphen 18 des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Entwässerungssatzung der Kommune. Danach muss der Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage überprüfen, dass nur Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, das der allgemeinen Entwässerungssatzung entspricht.