Gefährdungsbeurteilung
Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen
Für alle Arbeitsbereiche inkl. Biostoffverordnung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zur Minderung der Belastungen an Arbeitsplätzen bzw. zur Minimierung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren umfangreiche Beurteilungs-- pflichten. Aus dem Ergebnis der Beurteilung der am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit auftretenden Gefährdungen und Belastungen hat er die erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Belastungen zu treffen.
Neben Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe können in der Praxis gleichzeitig auch andere Gefährdungen und Belastungen vorkommen, die nach GUV 50.11 ermittelt und beurteilt werden müssen. Diese Beurteilungen sollten zusammengefasst werden, damit die Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.
Wir empfehlen die Gefährdungsbeurteilungen tätigkeitsbezogen durchzuführen, d.h. nicht für jeden Arbeitsplatz einzeln, sondern für gesamte Arbeitsbereiche. Die Bereiche, für die eine Gefähr-- dungsbeurteilung durchgeführt werden muss, werden gemeinsam mit der Werkleitung und dem Personal der Kläranlage festgelegt.
Beurteilungsbereiche hier: Abwasserbetrieb
- Kanalisation einschließlich Sonderbauwerke
- Klärschlammentwässerung/Abfallbewirtschaftung
Leistungen der Stetzer GmbH
Ortstermine auf den Abwasseranlagen zur:
- Erfassung der Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche
- Festlegung der relevanten Beurteilungsbereiche
- Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren
- Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene mögliche Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten
- Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten, Belastungs- und Expositionssituationen und über bekannte tätigkeitsbezogene Erkrankungen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen
- Ermittlung der Gefährdungen für alle Tätigkeiten
- Erstellung bzw. Abgleich von Betriebsanweisungen
- Abgleich mit bestehenden Vorschriften
- Beurteilung des Risiko und Vorschlag von Schutzmaßnahmen
- Aufstellung eines Aktionsplanes zur Einführung der Schutzmaßnahmen
- Umfassende Dokumentation inklusive Ausarbeitung der erforderlichen Betriebsanweisung
- Überprüfung der Wirksamkeit - Erfolgskontrolle -
- Schwachstellenbericht, Korrekturmaßnahmen
- Unterweisungen der Beschäftigten