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Unsere Leistungen für
Stetzer GmbH
Ingenieurbüro für
Umwelttechnik und Analytik

Kapellenweg 8
66606 St. Wendel

Tel.: 06851 / 8007730
Fax: 06851 / 8007731

E-Mail: zentrale@stetzer.de
Explosionsschuzdokumente und
Explosionsschutzzonen-Pläne



Explosionsschutzdokument und Explosionsschutzzonen-Pläne für Abwasseranlagen nach § 5 und 6 der Betriebssicherheitsverordnung

 

Da für bestehende Abwasseranlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen das Explosionsschutzdokument gem. § 6 Abs 1 der Betriebssicherheits-verordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2005 erstellt werden und auf dem neuesten Stand gehalten werden soll, bieten wir die Ausarbeitung von Explosionsschutz-Dokumenten und Explosionsschutzzonen-Plänen an.

 
Für Neuanlagen ist das Explosionsschutzdokument vor der Inbetriebnahme zu erstellen.

 
Geltungsbereiche für das Explosionsschutzdokument:
  
  • Kläranlagen
  • Kanalisation mit Schachtbauwerken
  • Regenwasserbau- und Pumpwerke
  • Schlammspeicherbauwerke und Nebenanlagen (z.B. Gasheizungsanlagen)

Leistungen der Stetzer GmbH:
  
  • Ortstermine zur Aufnahme des IST-Zustandes
  • Ausarbeitung des Explosionsschutz-Dokumentes mit folgenden Aufgaben:           
  • Beschreibung der Arbeitsstätte und des Arbeitsbereiches
  • Beschreibung der Verfahrensschritte und/oder Tätigkeiten
            
  
  • Beschreibung der eingesetzten Stoffe / sicherheitstechnischen Kenngrößen
  • Darstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • Getroffene Explosionsschutzmaßnahmen
  • Realisierung der Explosionsschutzmaßnahmen
  • Koordinierung der Explosionsschutzmaßnahmen
  • Anhang des Explosionsschutz-Dokumentes
  • Abgleich mit bestehenden Vorgaben und Anweisunge


EXPLOSIONSSCHUTZZONEN-PLÄNE

Nach § 5 der Betriebssicherheitsverordnung sind explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einzuteilen. Zum Nachweis der Zoneneinteilung ist die Erstellung von Explosionsschutzzonenplänen gefordert.

Die Vorgaben für die Zoneneinteilung sind in den Explosionsschutz-Regeln – BGR 104 – erläutert.

Für bestehende Anlagen muss die Ausarbeitung bis 31.12.2005 erfolgt sein.
  
  • Geltungsbereiche für die Explosionsschutzzonen-Pläne:       
  • Kläranlagen
  • Kanalisation mit Schachtbauwerken
  • Regenwasserbau- und Pumpwerken
  • Kläranlage mit Rechengebäude
  • Schlammspeicherbauwerke und Nebenanlagen (z.B. Gasheizungsanlagen)
  • Leistungen der Stetzer GmbH
  • Ortstermine zur Aufnahme des IST-Zustandes zur Aufnahme aller Bauwerke
  • Erstellung eines Explosionsschutzzonen-Planes für die Kläranlagen
  • Explosions-Zoneneinteilung
  • Zeichnerische Darstellung in einem Übersichtsplan pro Kläranlage
  • Angabe von Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen
  • Abgleich mit bestehenden Vorgaben und Anweisungen